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Streit zwischen Gema und YouTube dauert an

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Bild: YouTube

Das Hamburger Landesgericht wies am 27. August den Antrag der GEMA auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Videoplattform ab. Mit der einstweiligen Verfügung wollte die Verwertungsgesellschaft die Sperrung von rund 600 Titeln erreichen. Zuvor hatte die GEMA die Verhandlungen über einen neuen Lizenzdeal mit der Google-Tochter nach rund einem Jahr ergebnisloser Gespräche abgebrochen.

Das Landgericht Hamburg entschied dabei nicht in der Sache, vielmehr wies es den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube "mangels Eilbedürftigkeit" ab und verweist darauf, dass die Veröffentlichung von Musik bei YouTube eine lange bekannte Praxis sei. Ob diese Veröffentlichung grundsätzlich zulässig sei, wäre Gegenstand der Hauptverhandlung, so das Landgericht.

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